Klimaticket Litschau

Klimaticket“ der Stadtgemeinde Litschau

Mit dem Schnupperticket „VOR KlimaTicket MetropolRegion“ können die BürgerInnen von Litschau alle VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) nutzen. Auf der WESTbahn ist das "VOR KlimaTicket MetropolRegion" zwischen Wien und Amstetten gültig.

Folgende Vorteile sind damit verbunden (Stand Juni 2023):

  • Samstag-Kinder-Mitfahrbonus: Samstag ab 12:00 Uhr können Sie innerhalb Wiens Ihre Kinder gratis mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre).
  • Gratis Fahrradmitnahme: Sie können zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr in der Wiener U-Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
  • NightLine inklusive: Ihnen stehen alle Wiener Nachtbus-Linien sowie die 24-Stunden-U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung.

Wer ist ausleihberechtigt?

Alle Personen, die einen Hauptwohnsitz in Litschau haben. Eine Ausgabe der Schnuppertickets an Firmen oder andere juristische Personen ist seitens der Verkehrsverbund Ost-Region GmbH (VOR) untersagt.

Ausleihbedingungen

  • Das VOR-Schnupperticket ist nur für eine Person gültig und kann tageweise entliehen werden (Wochenenden gelten als ein Tag). Es stehen grundsätzlich 2 übertragbare Schnuppertickets zur Verfügung.
  • Pro Person kann das Ticket max. 2x pro Monat ausgeliehen werden, also auch 1x an 2 aufeinander folgenden Tagen.
  • Das Ticket kann vorrangig online über www.schnupperticket.at sowie am Gemeindeamt Litschau reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. Stornierungen sind ehestmöglich vorzunehmen bzw. dem Gemeindeamt Litschau mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
  • Das Ticket kann (sofern Amtszeiten) am Gemeindeamt am jeweiligen Nutzungstag von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr abgeholt werden (bzw. nach Terminvereinbarung). Ab 10:00 Uhr werden die Tickets bei Nicht-Abholung wieder für andere Nutzer freigegeben.
  • Die Rückgabe der Tickets hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08:00 Uhr zu erfolgen. Die Tickets können hierfür auch in den Gemeindebriefkasten im Eingangsbereich eingeworfen werden.

Ticketverlust

  • Bei Ticketverlust ist der Ausleiher für den Ersatz des Ticketrestwertes verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 430,00 pro Ticket.
  • Wird das Ticket nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, wird dem säumigen Ausleiher eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro begonnenen Tag verrechnet.

www.schnupperticket.at/litschau