Voranschlag 2024

Gemäß § 73 Abs. 5 der NÖ Gemeindeordnung 1973 ist der Voranschlag inklusive aller Beilagen zeitnah an die Beschlußfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung ermöglicht. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig.

Hier finden Sie den aktuellen Voranschlag zum Download: Voranschlag 2024.pdf