Örtliches Raumordnungsprogramm 2018 - 5. Änderung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Litschau und Gopprechts abzuändern.

Der Entwurf darüber, verfasst von der Kommunaldialog Raumplanung GmbH, 3130 Herzogenburg, wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm §§ 24 und 25 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit 

vom 11. Dezember 2023 bis 22. Jänner 2024

während der Amtsstunden im Stadtamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Auf der Homepage des Raumplanungsbüros stehen die Verfahrensunterlagen kostenlos und anonym unter www.kommunaldialog.at  zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass alle Grundeigentümer, deren Grundstücke von einer Umwidmung betroffen sind, sowie die unmittelbaren Anrainer von den beabsichtigten Änderungen durch die Stadtgemeinde Litschau schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.

Alle Gemeindebürger werden herzlich eingeladen, von ihrem Informationsrecht regen Gebrauch zu machen!

 

 

11.12.2023