Heizkostenzuschuss

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren.

Anspruchsberechtigt sind:

Personen, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Voraussetzungen:

1. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Heizkostenzuschusses gehören:

  • a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;
  • b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
  • c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
  • d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten; Asylwerbende Personen zählen nicht zum berechtigten Personenkreis;

2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
  • Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten
  • alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

Unbürokratisch und bürgernah können Sie den Heizkostenzuschuss im Stadtamt Litschau beantragen. Bitte unbedingt die e-card sowie einen Einkommensnachweis, wie Pensionsbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung, Notstandsbeihilfe, Lohnzettel, etc. mitbringen! Die Auszahlung erfolgt dann durch das Land Niederösterreich.

Bitte beachten:

Die Antragsformulare liegen bereits im Stadtamt Litschau, Bürgerservice, auf. Eine Antragstellung ist ab sofort bis spätestens 31. März 2025 möglich!

Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet auf der Homepage des Landes Niederösterreich .     




21.10.2024