Europawahl am 09. Juni 2024

Europawahlen - Wählen mit Wahlkarte

Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso aber auch Personen, die aus anderen Gründen ihr Wahllokal nicht aufsuchen können. Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe.

Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können bei der Heimatgemeinde eine automatische Ausstellung einer Wahlkarte schriftlich beantragen.

Mit einer Wahlkarte kann die Stimme - außerhalb der Heimatgemeinde - sowohl vor einer Wahlbehörde als auch mittels Briefwahl abgegeben werden. 

Bei der Briefwahl kann die Wahlkarte sowohl in Österreich als auch im Ausland dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und diese an die zuständige Wahlbehörde zu senden.

Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per E-Mail, über die Internetmaske einer Gemeinde) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragen. 

Auch die Onlinebeantragung von Wahlkarten mittels „ID Austria“ ist inzwischen breitflächig möglich. Damit können Sie Weg- und Wartezeiten sparen, denn Ihre Wahlkarte wird in der Regel als Standardpostsendung zugesandt und landet direkt im Briefkasten. Bei Antragstellung ohne qualifizierte elektronische Signatur erhalten Sie ein Einschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! 

Mit dem Versand der Wahlkarten kann voraussichtlich Mitte Mai 2024 begonnen werden.

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (5. Juni 2024) beantragen; mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (7. Juni 2024), 12.00 Uhr. 

Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte unmittelbar nach deren Erhalt in jeder Gemeinde in Österreich die Stimme sofort mittels Briefwahl abzugeben.

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Alternativ kann sie am Wahltag in jedem Wahllokal und jeder Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals abgegeben werden.

Hier geht's direkt zum Antrag!

 

 

 

02.04.2024