Stadtwappen
Die niederösterreichische Landesregierung hat der Stadtgemeinde Litschau in ihrer Sitzung vom 06. August 2007 das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen und eingezeichneten Stadtwappens bestätigt und verliehen:

IN ROT ZWEI GEKREUZTE SILBERNE HELLEBARDEN
VERLIEHEN UND GESIEGELT IM NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDHAUS AM 28.02.2008
Die aus diesem Stadtwappen abzuleitenden Farben der Stadtfahne sind "Weiß-Rot". Die Bestätigung und Verleihung des Stadtwappens erfolgte in Anerkennung der historischen Bedeutung der Stadt Litschau, die dieses Wappenbild seit dem 14. Jahrhundert in ihrem Siegel führt und in Würdigung der Verbesserung der kommunalen Einrichtungen in den letzten Jahrzehnten.
Verwendung des Stadtwappens
Das Stadtwappen darf nur von Organen der Gemeinde geführt werden.
Physischen oder juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann die Bewilligung zum Führen des Stadtwappen und verwechselbarer Nachbildungen für genau bezeichnete Zwecke erteilt werden. Die Bewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn ein für die Gemeinde nachteiliger Gebrauch des Stadtwappen nicht zu erwarten ist. Die Bewilligung kann auch auf bestimmte Zeit erteilt werden. Die Bewilligung ist zu widerrufen, wenn vom Stadtwappen ein für das Ansehen oder die Interessen der Gemeinde nachteiliger Gebrauch gemacht wird.
Wer das Stadtwappen oder verwechselbare Nachbildungen ohne Bewilligung oder in einer für das Ansehen oder die Interessen der Gemeinde nachteilige Art und Weise gebraucht, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu
€ 720,00 zu bestrafen.
Für die Nutzung des Stadtwappens ist daher ein schriftliches Ansuchen mit genauer Angabe von Zweck und Dauer der Verwendung an die Stadtgemeinde Litschau zu stellen. Hierüber entscheidet der Stadtrat. Die Kosten für eine Bewilligung betragen € 438,00 zuzüglich Verwaltungsabgabe (Stand 2025).